1. Vereinfachung und Digitalisierung der Vergabeverfahren
Die Koalition plant, das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene zu vereinfachen und zu digitalisieren. Dies soll die Verfahren beschleunigen und die Bürokratie reduzieren. Dabei soll der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe weiterhin Beachtung finden.
2. Anhebung der Wertgrenzen
Für die Bundesebene ist vorgesehen, die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung eingeführt werden.
3. Strategisches Beschaffungsmanagement
Die Koalition strebt an, das Vergaberecht auf sein Ziel einer wirtschaftlichen und diskriminierungsfreien Beschaffung zurückzuführen. Zudem soll die Funktion des Vergaberechts als Schutz vor Korruption ausdrücklich gestärkt werden.
4. Sonderregelungen für bestimmte Sektoren
Es sind sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht vorgesehen, insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie. Ein Pionierfeld soll dabei die Deutsche Bahn sein.
5. Auswirkungen auf kommunale Energieunternehmen
Für Stadtwerke und kommunale Energieversorger bedeuten diese Reformen eine potenzielle Erleichterung bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Die geplanten Vereinfachungen und die Anhebung der Wertgrenzen könnten zu einer effizienteren Beschaffung führen. Zudem könnten die sektoralen Befreiungsmöglichkeiten neue Spielräume eröffnen.
Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen Jochen Heide und Bernhardine Kleinhenz-Jeannot zur Verfügung.