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Koalitionsvertrag 2025: Vergaberecht im Fokus – Was sich für kommunale Energieunternehmen ändert.

Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD eine tiefgreifende Reform des Vergaberechts vereinbart. Die geplanten Änderungen zielen auf eine Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der Vergabeverfahren ab. Besonders für Stadtwerke, Energieversorger und kommunale Unternehmen ergeben sich daraus bedeutende Neuerungen.

1. Vereinfachung und Digitalisierung der Vergabeverfahren

Die Koalition plant, das Vergaberecht auf nationaler und europäischer Ebene zu vereinfachen und zu digitalisieren. Dies soll die Verfahren beschleunigen und die Bürokratie reduzieren. Dabei soll der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe weiterhin Beachtung finden. 

2. Anhebung der Wertgrenzen

Für die Bundesebene ist vorgesehen, die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Start-ups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung eingeführt werden. 

3. Strategisches Beschaffungsmanagement

Die Koalition strebt an, das Vergaberecht auf sein Ziel einer wirtschaftlichen und diskriminierungsfreien Beschaffung zurückzuführen. Zudem soll die Funktion des Vergaberechts als Schutz vor Korruption ausdrücklich gestärkt werden. 

4. Sonderregelungen für bestimmte Sektoren

Es sind sektorale Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht vorgesehen, insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie. Ein Pionierfeld soll dabei die Deutsche Bahn sein. 

5. Auswirkungen auf kommunale Energieunternehmen

Für Stadtwerke und kommunale Energieversorger bedeuten diese Reformen eine potenzielle Erleichterung bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Die geplanten Vereinfachungen und die Anhebung der Wertgrenzen könnten zu einer effizienteren Beschaffung führen. Zudem könnten die sektoralen Befreiungsmöglichkeiten neue Spielräume eröffnen.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen Jochen Heide und Bernhardine Kleinhenz-Jeannot zur Verfügung.