Batteriespeicher sind netzdienlich, da sie Lastspitzen abfedern, Frequenzschwankungen ausgleichen und so zur Stabilität des Stromnetzes beitragen können.
Auch lassen sich Batteriespeicher heute vielfältig wirtschaftlich vermarkten. Sie können Strom aufnehmen, wenn er im Überschuss oder billig verfügbar ist, und bei Knappheit oder hohen Preisen wieder abgeben. Neben der Bereitstellung von Regelenergie zur Netzstabilisierung können Betreiber ihre Speicher am Spotmarkt einsetzen, um von Preisschwankungen an der Strombörse zu profitieren. Durch die stark schwankenden Börsenstrompreise können Batteriespeicher Arbitragegewinne erzielen, indem sie Strom gezielt zu günstigen Zeiten laden und zu teuren Zeiten einspeisen.
Zudem können Batteriespeicherbetreiber von der EEG-Förderung profitieren. Mit dem am 31. Januar 2025 verabschiedeten Solarspitzengesetz wurden Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) umgesetzt, die eine flexiblere Nutzung von Batteriespeichern ermöglichen.
§ 19 EEG 2023 regelt die Zwischenspeicherung von erneuerbarem und konventionellem Strom neu und bietet Betreibern von Batteriespeichern, die mit einer EEG-geförderten Erzeugungsanlage gekoppelt sind, drei Modelle zur Wahl, um von der Einspeisevergütung oder der Marktprämie zu profitieren: Die Ausschließlichkeitsoption erlaubt die Beladung des Speichers nur mit erneuerbarem Strom, wodurch die uneingeschränkte EEG-Förderung gesichert bleibt. Die Abgrenzungsoption ermöglicht es, auch Speicher mit gemischtem Strom zu betreiben, wobei für den gespeicherten und wiedereingespeisten grünen Strom anteilig eine EEG-Förderung gewährt wird. Die Pauschaloption sieht eine vereinfachte Förderung für Speicher vor, die sowohl erneuerbaren als auch konventionellen Strom aufnehmen, indem ein pauschaler Anteil als förderfähig definiert wird.
Es ist zu erwarten, dass in der am 25. März 2025 beginnenden neuen Legislaturperiode neue gesetzliche Regelungen für Stromspeicher verabschiedet werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Emil Kindler gerne zur Verfügung.