News

Treibhausgasminderungsquotenhandel

Für die Erreichung der gesetzlichen Klimaziele und zur Förderung nachhaltiger Entwicklungsziele hat der Gesetzgeber die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt. Diese verpflichtet die Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu senken (§§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)).

Jeder, der gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen zu versteuernde Kraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kalenderjahres (Verpflichtungsjahr) von ihm in Verkehr gebrachte Menge Kraftstoffs die Treibhausgasminderungsvorgaben eingehalten werden.

 

Diese Verpflichtungen müssen allerdings nicht zwingend von den Verpflichteten selbst erfüllt werden. Die Verpflichtungen können auf Dritte übertragen werden (Treibhausgasminderungsquotenhandel – THG-Quotenhandel).

Gerne beraten wir Sie individuell. Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Rechtsanwalt Emil Kindler an.