Jeder, der gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen zu versteuernde Kraftstoffe in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kalenderjahres (Verpflichtungsjahr) von ihm in Verkehr gebrachte Menge Kraftstoffs die Treibhausgasminderungsvorgaben eingehalten werden.
Diese Verpflichtungen müssen allerdings nicht zwingend von den Verpflichteten selbst erfüllt werden. Die Verpflichtungen können auf Dritte übertragen werden (Treibhausgasminderungsquotenhandel – THG-Quotenhandel).
Gerne beraten wir Sie individuell. Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Rechtsanwalt Emil Kindler an.