Geschäftsführender Partner der Energiesozietät GmbH Prof. Dr. Sven-Joachim Otto hat am 20. Januar 2025 vor dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine gutachterliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) – Drucksache 18/10884 – abgegeben.
Nach Auffassung von Prof. Dr. Otto sollte § 36 Abs. 3 LPlG NRW für die Zeit des Übergangs von der Konzentrationsflächenplanung auf die sogenannte Positivplanung unverändert bleiben, aber streng ausgelegt werden.
Den vollen Wortlaut des Gutachtens finden Sie auf der Internetseite des Landtages NRW unter folgendem Link.