Ausweislich der Pressemitteilung der Landwärme GmbH ist unter anderem „eine Optimierung der Vertragsstrukturen“ geplant. Dies könne laut Landwärme GmbH sowohl die Beendigung als auch die Modifizierung von für die Landwärme GmbH nachteiligen Verträgen bedeuten.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) Ingbert Liebing, erklärt dass der VKU „höchst alarmiert“ über diese Vorgänge ist, obwohl das zuständige Amtsgericht zunächst noch abschließend prüfen muss, ob es das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung überhaupt eröffnen wird. Lieferverträge müssten eingehalten werden.
„Laut ersten Medienberichten will Landwärme Verträge beenden, die für das Unternehmen ungünstig sind. […]
Wir fordern die Landwärme auf, die Lieferverträge im insolvenzrechtlich zulässigen Rahmen einzuhalten und brauchen vernünftige Lösungen.“
„Landwärme GmbH muss seine Gläubiger gleichbehandeln und kann nicht selektiv nur die Verträge erfüllen, die für das Unternehmen finanziell vorteilhaft sind, während es die nachteiligen Verträge beendet.“, erklärt Rechtsanwalt Emil Kindler von der Energiesozietät.
Die Energiesozietät ist bereits von einem Vertragspartner der Landwärme GmbH beauftragt und macht für diesen Ansprüche aus dem Handel mit Treibhausgasminderungsquoten in Millionenhöhe gerichtlich geltend.
Wir stehen betroffenen Vertragspartnern der Landwärme GmbH jederzeit zur Verfügung.
Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Rechtsanwalt Dr. Jochen Heide und Rechtsanwalt Emil Kindler an.