Quelle: pixabay.com
Der BFH weist darauf hin, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.
Zwar hat sich der BFH nicht zu einer möglich Verfassungswidrigkeit geäußert, jedoch sollten vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlüsse sowie weiteren FG-Verfahren etwaige Bewertungen der Steuerpflichtigen im Bundesmodell offen gehalten werden.
Anbei ein Link zu einem BFH-Beschluss: Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof
Wir stehen Ihnen gerne zur Unterstützung zur Verfügung.