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Gemeinsames Vorgehen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide 2025 und 2026 der Inselgemeinde Langeoog

Die Inselgemeinde Langeoog erlässt aktuell für die Jahre 2025 und 2026 Steuerbescheide – erneut auf Grundlage der nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg unwirksamen Zweitwohnungssteuersatzung vom 24. Juni 2024.

Die Energiesozietät GmbH berät und vertritt wie in den Vorjahren betroffene Zweitwohnungsinhaber gerichtlich gegen die Zweitwohnungssteuerbescheide für die Jahre 2025 und 2026 der Inselgemeinde Langeoog.

Zum Hintergrund: Die Inselgemeinde Langeoog hatte Ende des Jahres 2023 erstmals Zweitwohnungssteuerbescheide auf der Grundlage der Zweitwohnungssteuersatzung vom 21. März 2023 erlassen. Aufgrund der geänderten Bemessungsgrundlage hatte sich die Zweitwohnungssteuer im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt bzw. verdreifacht. Gegen diese Bescheide für das Jahr 2023 haben sich über 70 Klägerinnen und Kläger zu einer Prozessgemeinschaft bei der Energiesozietät GmbH zusammengeschlossen und Klagen beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben. In einem Parallelverfahren im einstweiligen Rechtsschutz äußerte das Verwaltungsgericht Oldenburg bereits im Beschluss vom 25. April 2024 erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuersatzung vom 21. März 2023. Der Rat der Inselgemeinde Langeoog hat daher in seiner Sitzung am 24. Juni 2024 eine Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen.

Diese setzt die gesetzlichen Vorgaben und die Vorgaben der Rechtsprechung weiterhin nur unzureichend um. Daher haben wir für über 80 Klägerinnen und Kläger auch gegen die neuen Bescheide für das Jahr 2024 Klagen beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben. Das Verwaltungsgerichts Oldenburg hat am 11. März 2025 – Az.: 3 A 3402/23 – entschieden, dass die Zweitwohnungssteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog vom 24. Juni 2024, auf deren Grundlage die Zweitwohnungsteuer erhoben wurde, gesamtnichtig ist. Die Zweitwohnungssteuerbescheide für das Jahr 2024 sind daher nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg insgesamt aufzuheben. Gegen diese Entscheidungen hat die Inselgemeinde Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Langeoog hat trotz des laufenden Verfahrens jetzt Zweitwohnungssteuerbescheide für die Jahre 2025 und 2026 auf Grundlage der Satzung vom 24. Juni 2024 erlassen, obwohl diese nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg unwirksam ist.

Damit raten wir zur Klage gegen diese Bescheide. Damit Sie nicht erst zahlen müssen, halten wir darüber hinaus Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und falls diese abgelehnt werden, Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Oldenburg für sinnvoll. Angesichts der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu der Satzung vom 24. Juni 2024 sollten die Anträge nach heutigem Stand auch erfolgreich sein. Auf diesem Weg müsste die von der Inselgemeinde Langeoog geltend gemachte Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2025 und 2026 bis auf Weiteres nicht bezahlt werden.

 

Die Energiesozietät GmbH bietet betroffenen Zweitwohnungsinhabern an, die Zweitwohnungssteuerbescheide für die Jahre 2025 und 2026 gerichtlich anzufechten. Hierfür stellt die Energiesozietät GmbH ein Honorar von 1.000,00 Euro (netto) je Zweitwohnungssteuerbescheid bzw. 2.000,00 Euro (netto) für beide Zweitwohnungssteuerbescheide 2025 und 2026, jeweils zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer für die Verfahren in erster Instanz (Klage und Antrag im einstweiligen Rechtsschutz) in Rechnung – aus standesrechtlichen Gründen jedoch mindestens die gesetzliche Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Klagefrist läuft einen Monat nach Bekanntgabe des Zweitwohnungssteuerbescheides ab und kann nicht verlängert werden. Gegen bestandskräftige Zweitwohnungssteuerbescheide kann man grundsätzlich nicht mehr rechtlich vorgehen.

Bei Interesse füllen Sie bitte die beigefügte Mandatsvereinbarung und die beigefügte Prozessvollmacht aus und senden diese unterzeichnet gemeinsam mit den streitgegenständlichen Zweitwohnungssteuerbescheiden und der Angabe, wann Ihnen diese zugegangen sind, an uns – per E-Mail an info@energiesozietaet.de.

Das Dokument finden Sie hier.

 

Für weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer sprechen Sie gerne Rechtsanwalt Emil Kindler an.