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Errichtung und Betrieb von Abwasserwärmerückgewinnungsanlagen

Abwasser wird in der Regel als ein unvermeidbares Abfallprodukt betrachtet, das entsorgt und aufbereitet werden muss. Es steht selten im Fokus, wenn es um nachhaltige Energienutzung oder Ressourcenrückgewinnung geht. Dabei birgt Abwasser ein erhebliches, oft ungenutztes Potenzial: Wärme.

Bei der Nutzung des Wassers und dessen Einleitung in die Abwasserbeseitigungsanlagen aus privatem Gebrauch, der Industrie oder der Landwirtschaft wird das Wasser erwärmt. Mittels Abwasserwärmerückgewinnungsanlagen kann die im Abwasser enthaltene Wärme rückgewonnen und für verschiedene Anwendungen weiterverwendet werden. Durch die Nutzung der Abwasserwärme und deren Transport über Wärme- und Kältenetze zu den Endverbrauchern erfolgt eine umweltfreundliche und energieeffiziente Beheizung und Kühlung von Gebäuden.

Abwasser enthält damit Wärme, die mittels Abwasserwärmerückgewinnungsanlagen nutzbar gemacht werden kann. Das Abwasser ist somit eine ungenutzte Energiequelle, aus der Wärme gewonnen und effizient genutzt werden kann und damit eine wichtige Ressource für die Wärmeversorgung. Das Wärmepotenzial ist aufgrund der großen Abwassermengen in Abwasserbeseitigungsanlagen besonders hoch.

Die Abwasserwärmerückgewinnungsanlagen werden in Abwasserbeseitigungsanlagen – Kanalisationen – errichtet und betrieben.

Eine Person, die beabsichtigt in einem Kanalabschnitt des Abwassernetzes eine Abwasserwärmerückgewinnungsanlage zu errichten und zu betreiben, bedarf einer Nutzungsberechtigung der Kommune bzw. des Abwasserzweckverband als Eigentümer der Abwasserbeseitigungsanlage. Sorgfältig ausgearbeitete Nutzungsvereinbarungen und eine wettbewerbskonforme Erteilung von Nutzungsrechten können den dauerhaften Betrieb der Abwasserwärmerückgewinnungsanlage gewährleisten.

Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Emil Kindler gerne zur Verfügung.