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Die Inselgemeinde Langeoog hat im Rahmen einer Novellierung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer die Bemessungsgrundlagen der Steuer stark angehoben und mit einem nur mäßig abgesenkten Steuersatz kompensiert, so dass es in der Bescheidpraxis der Inselgemeinde mindestens zu einer Verdoppelung der Steuerlast kommt. Nach unserer Rechtsauffassung sind die Steuerbescheide rechtswidrig, da sie nicht den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen.
Wir bieten den betroffenen Eigentümern die Mitgliedschaft in unserer Prozesskostengemeinschaft an. Für die Mitgliedschaft stellen wir ein Honorar von 1.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für das Verfahren am Verwaltungsgericht in Rechnung. Hinzu treten die vergleichsweise geringen gesetzlichen Gerichtskosten je nach individuellem Streitwert.
Bitte beachten Sie: Die Klagefrist läuft einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides ab und kann nicht verlängert werden. Ein Widerspruch ist nicht möglich.
Bei Interesse an der Mitgliedschaft in der Prozesskostengemeinschaft füllen Sie bitte den Anwaltsvertrag sowie die Prozessvollmacht aus und senden diese zusammen mit dem streitgegenständlichen Bescheid samt Zustellungsdatum an uns (info@energiesozietaet.de).
Das Dokument finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum Verfahren:
- Muss oder kann ich gegen den Bescheid Widerspruch oder Einspruch erheben?
Wie der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides zu entnehmen ist, ist der einzig statthafte Rechtsbehelf die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ein Widerspruch oder ein Einspruch bei der Inselgemeinde hat rechtlich überhaupt keine Wirkung. Es besteht vielmehr das Risiko, dass der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig wird, so dass die Steuer definitiv zu bezahlen ist, egal, wie der Rechtsstreit ausgeht.
- Bestehen für die Klage Erfolgsaussichten? Wenn ja, warum?
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist vom niedersächsischen Kommunalabgabengesetz gedeckt und grundsätzlich zulässig. Auch der Steuersatz in Höhe von 11,25 % dürfte im Rahmen des Zulässigen liegen. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Steuer.Auf Langeoog hat sich die Steuer in zahlreichen Fällen mehr als verdoppelt. Wir sehen daher hinreichende Ansatzpunkte für einen Erfolg der Klage, die sich im Kern gegen die Berechnung der Bemessungsgrundlage richten wird.
- Was passiert, wenn ich keine Klage erhebe? Wird die Inselgemeinde dann auf die Erhebung der Steuer verzichten, wenn die Prozesskostengemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich ist?
Bei allen Bescheiden, gegen die nicht Klage erhoben wird, wird sich die Inselgemeinde nach einem Monat auf die Bestandskraft berufen. Das bedeutet, dass auch im Falle, dass das Verwaltungsgericht die Bemessungsgrundlage der Steuer für rechtswidrig hält, die nicht angegriffenen Bescheide auf Dauer Bestand haben und die Steuer zu zahlen ist.