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Energiesozietät gewinnt Verfahren gegen die Inselgemeinde Langeoog vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg

Die Energiesozietät hat erfolgreich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen die Inselgemeinde Langeoog geführt. Gegenstand des Verfahrens war der Bescheid über die Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2023, gegen den die Sozietät im Namen von über 70 Zweitwohnungseigentümern der Insel Klage erhoben hatte. Die Inselgemeinde hatte in diesen Fällen die Zweitwohnungssteuer um das zwei- bis dreifache erhöht, was von der Energiesozietät als rechtswidrig angefochten wurde.

 

In einem bemerkenswerten Ausgang hat die Inselgemeinde Langeoog die Erhöhungen der Zweitwohnungssteuer vollständig zurückgenommen und ein volles Kostenanerkenntnis abgegeben. Die bestehenden Steuerbescheide werden aufgehoben, und die betroffenen Eigentümer erhalten neue Bescheide, in denen die Zweitwohnungssteuer auf die Abgabenhöhe gemäß der Zweitwohnungssteuersatzung vom 26.03.20 begrenzt ist.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, geschäftsführender Rechtsanwalt der Energiesozietät, äußerte sich zu diesem Erfolg:
“Dieser Fall zeigt deutlich, dass die drastischen Steuererhöhungen, die ohne fundierte Grundlage vorgenommen wurden, rechtlich nicht haltbar waren. Wir freuen uns, dass die betroffenen Eigentümer nun gerecht behandelt werden und die rechtswidrigen Bescheide aufgehoben werden.”

Allerdings gibt Prof. Dr. Otto bereits jetzt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Verfahren:
“Es ist zu befürchten, dass die im Jahr 2024 beschlossene Zweitwohnungssteuersatzung abermals rechtswidrig ist. Wir raten daher allen Zweitwohnungseigentümern, die neuen Bescheide für 2024 ebenfalls einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Eine Prozesskostengemeinschaft befindet sich hierzu bereits in Vorbereitung.”

Die Energiesozietät wird weiterhin alle betroffenen Eigentümer unterstützen und erwartet, dass auch die zukünftigen Bescheide einer strengen rechtlichen Überprüfung standhalten müssen.