Foto (vlnr): J. Geerlings, M. Ogorek, B. Dauner-Lieb
Unser Of Counsel Dr. Jörg Geerlings hat wesentliche Vorschriften im gemeinsam von der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, Prof. Barbara Dauner-Lieb sowie Prof. Markus Ogorek (Universität zu Köln) herausgegebenen neuen Kommentars zur Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Neben einer Vielzahl von renommierten Autoren hat er die Vorschriften zur (Gesetzgebung (Art. 65-71), zum Landesrechnungshof (Art. 87) und zu den Fiskalbetrieben (Art. 88) kommentiert. Mit dem neuen Kommentar zur Landesverfassung wird der Blick auf das Landesrecht geschärft.