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Unser Of Counsel Jörg Geerlings hat einen neuen Beitrag in der juristischen Fachzeitschrift NVwZ zur Zulässigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses verfasst. Aktueller Anlass war die Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Steueraffäre der parlamentarischen Mehrheit mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit des Untersuchungsgegenstands. Der Antrag befasse sich unzulässigerweise mit Fragen der Hamburgischen Landesverwaltung. Dem tritt Jörg Geerlings entschieden entgegen und hält die Ablehnung für verfassungswidrig, weil wichtige Bundesangelegenheiten betroffen sind. Insbesondere werde durch die Ablehnung das Minderheitsrecht verletzt, da für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses lediglich ein Viertel der Mitglieder des Bundestags als Quorum ausreiche (Art. 44 Abs. 1 GG). Eine Inhaltskontrolle der Mehrheit würde dieses Minderheitsrecht verletzen. Inzwischen wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. (Quelle: Geerlings/Ataouglu, NVwZ 2023, S. 1558 ff.)