Kommunalwirtschaft
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen unterliegt besonderen Spielregeln.
Kommunen sind grundsätzlich befugt, wirtschaftliche Unternehmen einzurichten. Die konkrete Ausgestaltung - Aufgaben und Organisation der Unternehmen - unterliegt dabei den Regelungen des Kommunal- und Gemeinderechts der jeweiligen Länder. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren und betriebswirtschaftlich optimalen Ausgestaltung Ihres kommunalen Unternehmens – von ersten Planungsschritten bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden.
Die Energiesozietät kooperiert mit der Kanzlei Heide Rechtsanwälte in Meerbusch. Damit stärken wir unser Netzwerk um zusätzliche Erfahrung insbesondere an den Schnittstellen von öffentlicher Hand und Verwaltungsrecht und stärken unsere Fähigkeit, komplexe Mandate im kommunalwirtschaftlichen Umfeld effizient und praxisnah zu begleiten.



