Kommunalwirtschaft
Kommunalwirtschaft
Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen unterliegt besonderen Spielregeln.
Kommunen sind grundsätzlich befugt, wirtschaftliche Unternehmen einzurichten. Die konkrete Ausgestaltung - Aufgaben und Organisation der Unternehmen - unterliegt dabei den Regelungen des Kommunal- und Gemeinderechts der jeweiligen Länder. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren und betriebswirtschaftlich optimalen Ausgestaltung Ihres kommunalen Unternehmens – von ersten Planungsschritten bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden.